Informatio Summaria Facti Et Iuris Des Primat und Ertzstiffts Magdeburg Contra Die Alte Stadt Magdeburg/ und das jenige/ damit sie bey itzigem Reichstage ihre ungegründete Sache bescheinigen wollen : Worauß zu ersehen/ 1. Daß das Privilegium Ottonicum, so zwart niemahls in forma authentica gesehen worden/ daß jenige bey weiten nicht in sich halte/ was die Alte Stadt Magdeburg daraus inferiren wil. 2. Das die Alte Stadt Magdeburg dem Ertzstifft Magdeburg unterworffen/ und dessen Landes-Fürsten/ wie zuvor geschehen also nochmals huldigen müsse. 3. Daß sie utile dominium über die in der Viertelmeile belegene Güter nicht habe. 4. Daß das concedirte Vestungs-Recht inclusis der 77. Ruthen/ und in allen nur auff 1. Viertelmeile zu rechnen. und 5. Daß den beyden Ertzstifftischen Landstädten/ Neustadt und Sudenburg weiter fort und anzubawen/ nicht zu verwehren
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