Rechts- und Warheits gründliche Assertio und Fürstellung/ Der auch in dem höchstlöblichen Chur- und Fürstlichen Hause Sachsen und desselben Landen von undencklichen Zeiten beständig und unverruckt gewöhnlich hergebrachten und exercirten Landsässerey/ und daß die Herren Graffen zu Waldeck ... neben der Lehenspflicht/ zugleich auch geleisteten Iuramenti subiectionis und Ihrer ausgeantworteten Reversalen ... schuldig und verbunden seyn