Unsers Augusti Von Gottes Gnaden Herzogs zu Bruns-Wyg und LunäBurg/ [et]c. erneuerte und vermeerte HofGerichts-Ordnung : Nach welcher Unser jedesmaliger Vice-Hof-Richter/ Assessores, Secretarii und alle andere dem Gericht verwante Personen/ nicht weniger auch dy Advocati und Procuratores, und ins gemein alle andere Unsere Untertanen ... sich hinfüro sollen und werden zu achten haben ; Wornach auch in allen Unter-Gerichten in Unseren Stäten und auf dem Lande das Recht und dy Gerechtigkeit solle befodert und administriret werden