Des Dürchlaüchtigsten Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgen, Hertzogen zu Sachssen ... Ehe Ordnung/ Wie dieselbe in Seiner Churf. Gn. ChurFürstenthumb und Landen öffentlich von den Cantzeln des Jahrs zweymal abgelesen/ und gehalten werden sol : [Datum Dreßden am 10. Augusti, Anno 1624]