Des Dürchlaüchtigsten Hochgebohrnen Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgen/ Hertzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ des Heiligen Römischen Reichs Ertzmarschalln und Churfürsten ... Ehe Ordnung : Wie dieselbe in Seiner Churfürstl. Durchl. ChurFürstenthumb und Landen öffentlich von den Cantzeln des Jahrs zweymal abgelesen/ und gehalten werden sol ; [Datum Dresden am 10. Augusti/ Anno 1624.]
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