Deß Dürchlaüchtigsten Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgen, Hertzogen zu Sachssen ... und Chur-Fürsten ... EheOrdnung : Wie dieselbe in Seiner Churf. Gn. Chur-Fürstenthumb und Landen öffentlich von den Cantzeln des Jahrs zweymal abgelesen/ und gehalten werden sol ... ; [Datum Dreßden am 10. Augusti, Anno 1624.]
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