Statera Silentii Bellici: oder Rechtliches und zu dieser Zeit hochnötiges Bedencken/ über diese zwey Fragen: 1. Ob die dreissig- und viertzig-Jährige Verjahrung in Zeit des nechstvörigen Teutschen Kriegeswesen; Sonderlich in SchuldFoderungen und Dienstbarkeiten/ auch bey den Sachsen statt finde? ... 2. Und ob nicht in einem und andern Fall der also im gedachten Kriges-Wesen verstriechenen Verjährung/ die Wiedereinsetzung in den vörigen Stand dawieder zu zulassen sey? ... : Cum annexo rerum Indice perutili & congruo: Auf Begehren und zu Nutze des gemeinen Mannes aus den gemeinen beschriebenen/ üblichen/ so geist- so weltlichen Römischen Civil- und Sächischen Rechten, Jedoch ohn Abbruch der im Instrumento Pacis befindlichen so wol Geist- als Weltlichen Verordnunge zusammengezogen und gestellet / Durch Zacharias Beichlingen/ Iuris Doctorem &c.