Wir Fridrich der Dritte/ von Gottes Gnaden/ Marggraf zu Brandenburg/ des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Chur-Fürst/ in Preussen/ zu Mageburg/ Cleve/ Jülich/ Berge/ Stettin/ Pommern ... daß Wir demnach die zu obgedachtem Behuff in Vorschlag gebrachte Kopff-Steuer/ als wodurch alle und jede Einwohner ... getroffen werden ... und ... mitbeleget werden können ... Und gleichwie diese Kopff-Steuer nur als ein extraordinaires Hülffs-Mittel aus vor angeführten Ursachen gefordet wird/ und Wir dabey wünschen/ daß dieses zum letztenmal Zeit Unserer noch währenden Regierung geschehe ... auch deßhalb folgende Taxe verfassen lassen/ wornach die Kopff-Steuer in Unserm Hertzogthumb Magdeburg von einem jedweden zu entrichten ... : [So geschehen und gegeben zu Cölln an der Spree/ den 6. (16) Octobris, 1697. ...]