Der Römischen Kai=||serlichen Maiestat erklerung/ wie es || der Religion halben im heiligen Reich/|| bis zu austrag des gemeinen Concili/|| gehalten werden soll/ auff dem || Reichstag zu Augspurg/|| den XV. Mai/ im || M.D.XLVIII.|| Jar || publicirt vnd eröffnet/ vnd von || gemeinen Stenden an=||genommen.||