Vndergerichts Ordnung || des Ertzstiffts Meyntz/ inn welcher gantz fleissig || angezeigt/ wie vnnd welcher gestalt an allen vnnd jedem || obgemelts Ertzstiffts/ [...]. Mainz : Behem, Franz, 1559
Inhalt
- Vorderdeckel
- Titelblatt
- Widmung
- Von den Gerichten und Gerichtspersonen.
- IIvEydt der Schöpffen.
- IIvGerichtschreybers Eyde.
- IIIrBüttels Eyde.
- IIIrEyde der Fürsprechen.
- IIIrVon Gerichts Büchern.
- IIIvWie fürgebott und ladung erlaubt werden und geschehen solten.
- IIIIrVon innbringung oder übergedunge der klage.
- IIIIvWie auff ungehorsam des Antworters procedirt und gehandelt werden mag.
- VrVon Caution/ bestandt und sicherheit.
- VvVon Anwalten und Monparn.
- VvKurtze Form eynd Gewalts.
- VIvVon Exception und außzügen/ so die hauptsache mit abstellen/ und erstlich wider den Richter und Gerichtszwangk.
- VIIrAußzüg wider den Kläger.
- VIIrAußzüg eins vorigen hangenden Rechten.
- VIIrAußzüg widern den Anwaldt.
- VIIvAußzüg wider die klag.
- VIIvAußzüg so die kriegsbefestigung verhindern.
- VIIIrVon Replicken/ Duplicken. , Daß in[n] hangendem Rechten kein newerung fürgenommen werde.
- VIIIrVon gegenklagen.
- VIIIvVon bestetigung des Kriegs oder Rechtlichen streits.
- IXrVon dem eyde der geverde.
- IXvVon Satzstücken und Artickeln.
- IXvVon Beibringungen und beweisungen.
- XrDer Zeugen Eydt.
- XIrForm des Bittbrieffs eynd Gerichts an das ander/ zeügen zuverhören.
- XIvVon bekantnussen.
- XIvVon außzügen/ so die hauptsach ableynen gnant pexemptorie.
- XIIrVon dem Eydt der Richter zu erfüllung der beweisung gestattet.
- XIIvVon beschluß der sachen.
- XIIvVon eröffnung der urtheyl.
- XIIIrWie die kosten taxiert und gemessiget werden sollen.
- XIIIrVon Execution oder Volstreckung der Urtheyl.
- XIIIIvVon Appellation so von endturtheylen beschehen mag.
- XVvVon Appellation so von Beiurtheylen beschicht.
- XVIrVon Ferien und zu Welcher zeit kein Gericht gehalten werden soll.
- XVIvVon Fürmundern/ und wie dieselbigen den minderjerigen kindern gesatzt sollen werden.
- XVIIvDer Fürmünder Eydt.
- XVIIIrVon Curatoren.
- XVIIIvVon Curatorn Ad Litem.
- XVIIIvEydt der Curotaroen Ad Litem oder zum kriege.
- XIXrEydt des Actors.
- XIXrVon Eynkindtschafften.
- Folgen nun Form etlicher klagen/ und endturtheyl/ so an unsern Undergerichten/ am meysten fürbracht un[d] gebraucht werden.
- XXrForm so jemandt umb sein eygen gut gegen einem andern innhabern desselbigen klagen will.
- XXvForm der Eyndturheyl/ wan[n] der Kläger in[n] obgemelter Klagen bewiesen hat.
- XXIrVon dienstparkeyten.
- XXIrKlag umb diestparkeyt/ so einer darinn verhindert wirt/ imm Latein Confessoria genant.
- XXIvKlag umb dienstbarkeyt die einer vermeint nicht schuldig zu sein Negatoria zu Latein genant.
- XXIvForm des verkauffers klag umb das kauffgelt.
- XXIIrForm des kauffers klage/ umb zustellung des erkaufften guts oder wahr.
- XXIIrKlag umb schulden.
- XXIIvKlag gegen den Fürmündern umb rechnung und zustellung des uberigen.
- XXIIIrKlag wie der der gewesen Fürmünder sein außlegt gelt und kosten wider fordern mag.
- XXIIIrKlag umb Erbfall/ so eyner ohn Testament verstorben ist.
- XXIIIvKlag umb ein Erbfall/ so der abgestorben eyn Testament oder letzten willen gemacht hette.
- XXIIIIrKlag gegen dem/ welchem ich etwas zu einem benenten brauch umb sonst geliehen hab.
- XXIIIIrKlag gegen dem/ welchem ich etwas umb gelt davon zu geben geliehen hab.
- XXIIIIvKlag gegen dem/ welcher mir etwas umb gelt darvon zugeben geliehen hat.
- XXIIIIvKlag gegen dem/ welchem ich etwas zubehalten hab geben.
- XXVrKlag gegen dem/ welcher mir etwas zubehalten geben hat.
- XXVrKlag gegen dem/ welchem ich etwas zu thun bevolhen oder gewalt gegeben habe.
- XXVvKlag gegen dem/ welcher gewalt oder befelch geben hat.
- XXVvKlag von wegen gewaltiger entsetzung oder entwerung.
- XXVIrKlag gegen dem/ welcher mich inn meinem beseß betrübt/ jrret oder verhindert.
- XXVIvKlag inn Schmehsachen.
- Rückdeckel