Gesetz/ Ordnung vnd || Tax/|| Von einem E. Raht || der Statt Nürmberg/ dem Collegio || Medico, den Apotheckern/ vnd andern || angehörigen daselbsten/|| gegeben.||
(Folget der vernewert || Apothecken Tax/ wie er forthin || allhie zu Nürmberg/ gehalten || soll werden.||)