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Erklerung || Wie die Jüngst auff dem Land=||tag zu Torgaw Simonis vnd || Jude des...
[Ohne Titel]
Wue ein yeder seine gütter soll vorstewern.
Vorderdeckel
Titelblatt
[Ohne Titel]
Die von der Ritterschafft.
Geistliche.
Doctores Magistri und Gelerten.
Hospitalia.
Underthane der Bischoffe/ Comptor und anderer geistlichen/ und der Hospitalien.
Von außlendischen Personen.
Von ausgeliehenem gelde.
Von Stedten und Bürgern.
Der Communen gütter auffm Lande/ und der Bürger Ritter Lehen.
Hendeler die im Lande nicht gesessen.
Andere Personen/ die in unserm Land wesentlich/ und doch nit besessen seind/ und keinen handel haben.
Der Pauersman.
Ob yemands liegende gütter/ und keine eigene behausung hette.
Dienstbothen.
Unvortaget Erbegelt und ausstehende schulde.
Wie obbeschriebene Steuer sol erlegt werden.
Wue die Stewer sol erlegt und durch wehn sie sol eingenom[m]en werden.
In was Müntze diese Stewer sol erleget werden.
Wue ein yeder seine gütter soll vorstewern.
Rückdeckel
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Erklerung || Wie die Jüngst auff dem Land=||tag zu Torgaw Simonis vnd || Jude des Funfftzigsten jars gewilligte || Stewer/ sol einbracht werden.||
Place and Date of Creation
Dresden
1550
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