Darinnen, Wie sich die Gläubiger bey der Liquidation und Bescheinigung ihrer Forderungen, der Schuldner, oder Curator bonorum, bey Untersuchung der liquidirten Posten und Vorschützung der habenden Einreden, ingleichen der Richter beym decretiren, in allen Stücken des Concurs-Processes zu verhalten haben, deutlich, ohne Einmischung theoretischer und zum Proceß nicht gehöriger Fragen, gezeiget, Und dabey der Sächsische und gemeine, wie auch der in vielen Provintzen vorkommende sonderliche modus procedendi in jedem Capitel gegen einander gehalten wird; Vorjetzo mit vielen Zusaätzen aus der Königl. Preuß. Hypothequen- und Concurs-Ordnung, wie auch der Chur-Sächs. Verbess. Proceß-Ordnung vermehret, und andern nützlichen Anmerckungen erläutert
Ludovici, Jacob Friedrich ; Schlitte, Johann Gerhard (Hrsg.)
Eilfte, mit vielen neuen Zusätzen vermehrte, Auflage., Halle : Waisenhaus, 1770